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   LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10   

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LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10 (https://dejure.org/2010,9929)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.09.2010 - 5 Sa 313/10 (https://dejure.org/2010,9929)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. September 2010 - 5 Sa 313/10 (https://dejure.org/2010,9929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vereinbarung eines Rückkehrrechts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG
    Vereinbarung eines Rückkehrrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragliches Rückkehrecht bei betriebsbedingter Kündigung durch neue Arbeitgeberin; Klage auf Abgabe eines Vertragsangebotes bei Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragliches Rückkehrecht bei betriebsbedingter Kündigung durch neue Arbeitgeberin; unbegründete Klage auf Abgabe eines Vertragsangebotes bei Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung

  • rechtsportal.de

    Vertragliches Rückkehrecht bei betriebsbedingter Kündigung durch neue Arbeitgeberin; unbegründete Klage auf Abgabe eines Vertragsangebotes bei Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10
    Selbst bei einer Kündigung, die auf einer Interessenausgleichsvereinbarung mit einer Namensliste beruht und die Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 KSchG in Anspruch nehmen kann, ist die Vermutungswirkung widerlegt, wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden und durch Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (s. BAG, Urt. v. 12.03.2009 - 2 AZR 418/07, NZA 2009, S. 1023 ff.; BAG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, S. 202 ff.; LAG Köln, Urt. v. 25.01.2010 - 5 Sa 917/09; Personalbuch 2010/Eisemann, Kündigung, betriebsbedingte Rn. 8).

    An einem Kündigungsgrund mangelt es in solchen Fällen deshalb, weil nicht die Beschäftigungsmöglichkeit entfallen ist, sondern lediglich ein Austausch eines Stammarbeitnehmers durch einen ausgeliehenen Arbeitnehmer vorgenommen werden soll (s. BAG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, S. 202 ff.).

  • ArbG Bonn, 20.01.2010 - 5 Ca 2343/09

    Sog. schuldrechtliche Vereinbarung zweier Arbeitgeber über ein Rückkehrrecht mit

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.01.2010 - 5 Ca 2343/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.01.2010 - 5 Ca 2343/09 - die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger ein Vertragsangebot als vollbeschäftigter Arbeitnehmer ab dem 01.08.2009 mit dem Inhalt zu unterbreiten, den das Arbeitsverhältnis gehabt hätte, wenn der Kläger ohne Unterbrechung weiter bei der Beklagten beschäftigt worden wäre;.

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10
    Selbst bei einer Kündigung, die auf einer Interessenausgleichsvereinbarung mit einer Namensliste beruht und die Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 KSchG in Anspruch nehmen kann, ist die Vermutungswirkung widerlegt, wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden und durch Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (s. BAG, Urt. v. 12.03.2009 - 2 AZR 418/07, NZA 2009, S. 1023 ff.; BAG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, S. 202 ff.; LAG Köln, Urt. v. 25.01.2010 - 5 Sa 917/09; Personalbuch 2010/Eisemann, Kündigung, betriebsbedingte Rn. 8).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10
    Die Sozialauswahl ist grundsätzlich betriebsbezogen durchzuführen, nicht nur beschränkt auf Betriebsabteilungen (s. BAG, Urt. v. 02.06.2005 - 2 AZR 158/04, NZA 2005, S. 1175).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10
    Ebenso wie bei einem Wiedereinstellungsbegehren (s. dazu BAG, Urt. v. 25.10.2007 - 8 AZR 989/06, NZA 2008, S. 357) ist es bei Ausübung eines Rückkehrrechts zulässig, den Antrag auf die Annahme eines entsprechenden auf Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages zu richten.
  • LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Anforderungen

    Auszug aus LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10
    Selbst bei einer Kündigung, die auf einer Interessenausgleichsvereinbarung mit einer Namensliste beruht und die Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 KSchG in Anspruch nehmen kann, ist die Vermutungswirkung widerlegt, wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden und durch Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (s. BAG, Urt. v. 12.03.2009 - 2 AZR 418/07, NZA 2009, S. 1023 ff.; BAG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, S. 202 ff.; LAG Köln, Urt. v. 25.01.2010 - 5 Sa 917/09; Personalbuch 2010/Eisemann, Kündigung, betriebsbedingte Rn. 8).
  • LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Sa 134/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unklare Formularklausel zur

    Da die Parteien aber durch die Bezugnahme auch auf Ziffer 1 der Schuldrechtlichen Vereinbarung für das besondere Rückkehrrecht den Fortbestand für die Zeit bis zum 31.12.2008 eingeräumt haben, muss es genügen, wenn bis zu diesem Stichtag die besonderen Anspruchsvoraussetzungen eingetreten sind und das Rückkehrrecht auch geltend gemacht wurde (wie hier z. B. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2009, 14 Sa 1249/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

    (3) Vielfach wird sodann aus der Verwendung der Worte " unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 ff. KSchG " der Schluss gezogen, dass die den Arbeitnehmer treffende betriebsbedingte Kündigung auch tatsächlich alle materiell-rechtlichen Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit erfüllen muss und nicht lediglich nach §§ 13, 7 KSchG als wirksam "gelten" darf (LAG Berlin-Brandenburg a.a.O.; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

    (5) Andere wollen hingegen für die Feststellung der tatsächlichen materiell-rechtlichen Wirksamkeit auch bei ordentlich unkündbaren Mitarbeitern allein auf den im Vergleich zu § 626 Abs. 1 BGB weniger strengen Maßstab der §§ 1 Abs. 2 ff. und 3 KSchG abstellen (in diesem Sinne LAG Köln vom 13.09.2010, 5 Sa 313/10; wohl auch Sächsisches LAG vom 25.3.2010, 9 Sa 550/09).

  • LAG Köln, 13.10.2010 - 9 Sa 136/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unbegründete Arbeitnehmerklage

    Die Klage ist daher auch hinsichtlich des Antrages, dem Kläger ein Vertragsangebot zu unterbreiten, zulässig (vgl. LAG Köln, Urteil vom 13. September 2010 - 5 Sa 313/10- unter Hinweis auf LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2009 - 14 Sa 1449/09 - ).

    Selbst wenn man zugunsten des Klägers davon ausgeht, dass der Rückkehranspruch im Dezember 2008 noch rechtzeitig geltend gemacht wurde, weil auf den Zeitpunkt der Anspruchsstellung, nicht aber auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Rückkehr abgestellt wird, liegen die in der Vereinbarung aufgeführten materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Rückkehranspruchs nicht vor (so auch LAG Köln, Urteil vom 13. September 2010 - 5 Sa 313/10 - ).

    Die Erfüllung der Voraussetzungen für das besondere Rückkehrrecht nach Nr. 2 a) der schuldrechtlichen Vereinbarung kann daher nicht aus einer fehlenden Klageerhebung gegen die ausgesprochene Kündigung oder einer späteren Klagerücknahme oder dem Abschluss eines Beendigungsvergleichs im Kündigungsschutzprozess hergeleitet werden (so auch LAG Köln, Urteil vom 13. September 2010 - 5 Sa 313/10 - ).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. September 2010 - 5 Sa 313/10 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Köln, 02.12.2010 - 13 Sa 280/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Wiedereinstellungsanspruch bei

    Da die Parteien aber durch die Bezugnahme auch auf Ziffer 1 der Schuldrechtlichen Vereinbarung für das besondere Rückkehrrecht den Fortbestand für die Zeit bis zum 31.12.2008 eingeräumt haben, muss es genügen, wenn bis zu diesem Stichtag die besonderen Anspruchsvoraussetzungen eingetreten sind und das Rückkehrrecht auch geltend gemacht wurde (wie hier z. B. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2009, 14 Sa 1249/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

    (3) Vielfach wird sodann aus der Verwendung der Worte " unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 ff. KSchG " der Schluss gezogen, dass die den Arbeitnehmer treffende betriebsbedingte Kündigung auch tatsächlich alle materiell-rechtlichen Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit erfüllen muss und nicht lediglich nach §§ 13, 7 KSchG als wirksam "gelten" darf (LAG Berlin-Brandenburg a.a.O.; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).

    (5) Andere wollen hingegen für die Feststellung der tatsächlichen materiell-rechtlichen Wirksamkeit auch bei ordentlich unkündbaren Mitarbeitern allein auf den im Vergleich zu § 626 Abs. 1 BGB weniger strengen Maßstab der §§ 1 Abs. 2 ff. und 3 KSchG abstellen (in diesem Sinne LAG Köln vom 13.09.2010, 5 Sa 313/10; wohl auch Sächsisches LAG vom 25.3.2010, 9 Sa 550/09).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 2 Sa 434/10

    Vertragliches Rückkehrrecht nach betriebsbedingter Kündigung

    Diese Leistungen sprechen dafür, dass sich K. der mangelnden rechtlichen Haltbarkeit der ausgesprochenen Kündigung bewusst war und aus diesem Grunde die den Kläger durch Gewährung dieser Leistungen zum Verzicht auf eine Erhebung der Kündigungsschutzklage gebracht hat (vgl. auch Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.09.2010, 5 Sa 313/10).
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